Als Sulla im Jahre 676 (78) starb, beherrschte die von ihm restaurierte Oligarchie unbeschränkt den römischen Staat ; allein wie sie durch Gewalt gegründet war, bedurfte sie auch ferner der Gewalt, um sich gegen ihre zahlreichen heimlichen und offenen Gegner zu behaupten. Was ihr entgegenstand, war nicht etwa eine einfache Partei mit klar ausgesprochenen Zwecken und unter bestimmt anerkannten Führern, sondern eine Masse der mannigfaltigsten Elemente, die wohl im allgemeinen unter dem Namen der Popularpartei sich zusammenfaßten, aber doch in der Tat aus den verschiedenartigsten Gründen und in der verschiedenartigsten Absicht gegen die Sullanische Ordnung des Gemeinwesens Opposition machten. Da waren die Männer des positiven Rechts, die Politik weder machten noch verstanden, denen aber Sullas willkürliches Schalten mit dem Leben und Eigentum der Bürger ein Greuel war. Noch bei Lebzeiten Sullas, während jede andere Opposition schwieg, lehnten die strengen Juristen gegen den Regenten sich auf : es wurden zum Beispiel die Cornelischen Gesetze, welche verschiedenen italischen Bürgerschaften das römische Bürgerrecht aberkannten, in gerichtlichen Entscheidungen als nichtig behandelt, ebenso das Bürgerrecht von den Gerichten erachtet als nicht aufgehoben durch die Kriegsgefangenschaft und den Verkauf in die Sklaverei während der Revolution. Da waren ferner die Überreste der alten liberalen Senatsminorität, welche in früheren Zeiten auf eine Transaktion mit der Reformpartei und mit den Italikern hingearbeitet hatte und jetzt in ähnlicher Weise geneigt war, die starr oligarchische Verfassung Sullas durch Zugeständnisse an die Popularen zu mildern.